Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3065
BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79 (https://dejure.org/1980,3065)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1980 - 2 C 7.79 (https://dejure.org/1980,3065)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1980 - 2 C 7.79 (https://dejure.org/1980,3065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,3065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des einem beamteten Chefarzt in Hessen in der Nebentätigkeitsgenehmigung eingeräumten Liquidationsrechtes zur Sicherung der angemessenen Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter an seinen Liquidationseinnahmen im stationären Bereich - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung, ob angesichts der umfassenden gesetzlichen Regelung der Nebentätigkeit in §§ 78 ff. des Hessischen Beamtengesetzes - HBG - und der hierzu ergangenen Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten im Lande Hessen (Nebentätigkeitsverordnung - NVO -) in den jeweils geltenden Fassungen eine Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit mit Liquidationsrecht nur durch Verwaltungsakt, nicht aber durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt werden kann (vgl. hierzu Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, § 54 RdNrn. 42, 45; vgl. aber auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - [BVerfGE 52, 303 [335]]).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Gesetzgeber in Hessen ebenso wie in Rheinland-Pfalz unmittelbar kraft Gesetzes die den Chefärzten in Nebentätigkeitsgenehmigungen eingeräumten Liquidationsrechte beschränkt hat (vgl. die Regelung in § 20 Abs. 1 Satz 3 des Landesgesetzes zur Reform des Krankenhauswesens in Rheinland-Pfalz [Krankenhausreformgesetz - KRG -] vom 29. Juni 1973 - [GVBl. S. 199], die dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1979 - [BVerfGE 52, 303 [308 f.]] zugrunde liegt).

    Hiervon ist auch das Bundesverfassungsgericht in dem bereits mehrfach angeführten Beschluß vom 7. November 1979 (a.a.O.) als selbstverständlich ausgegangen.

    Aus den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 7. November 1979 (BVerfGE 52, 303 [329 ff.]) zu der vergleichbaren Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 3 KRG ergibt sich, daß auch § 17 HKHG nicht gegen Art. 33 Abs. 5, Art. 14, Art. 12, Art. 3 Abs. 1 GG oder gegen das Rechtsstaatsprinzip und den sich daraus herleitenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Auch der Hinweis der Revision, die angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei durch den späteren Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - (DVBl. 1980, 553) überholt und stehe zu jener Entscheidung in Widerspruch, geht fehl.

    Er trägt dem Inhalt des Beschlussesvom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - (a.a.O.) nicht ausreichend Rechnung und vernachlässigt zudem, daß die zitierten Ausführungenim Beschluß vom 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - (a.a.O.) einen anderen Problemkreis (Verhältnis von Staat und Kirche) betreffen.

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Denn sie sollte erst mit der Begründung des Beamtenverhältnisses wirksam werden (zu der erforderlichen Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit von Verwaltungsakten vgl. u.a. BVerwGE 55, 212 [BVerwG 01.02.1978 - 6 C 9/77] [215];Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Die Mitwirkung des Betroffenen bei der Verwaltungstätigkeit einer Behörde ist anders als im Zivilrecht kein untrügliches Zeichen für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (BVerwGE 25, 72 [78]).
  • BVerwG, 02.06.1980 - 2 B 2.80

    Wiedereinberufung eines Ruhestandsbeamten - Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Denn sie sollte erst mit der Begründung des Beamtenverhältnisses wirksam werden (zu der erforderlichen Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit von Verwaltungsakten vgl. u.a. BVerwGE 55, 212 [BVerwG 01.02.1978 - 6 C 9/77] [215];Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -).
  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Zwar sind auch auf dem Gebiet des Beamtenrechts Verträge nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl.z.B. Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - [Buchholz 232 § 30 BBG Nr. 11] mit umfangreichen Nachweisen zu den Ausbildungsförderungsverträgen im Bereich der Deutschen Bundespost).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 9.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Die Verpflichtung der Beklagten ist nachträglich rechtlich unmöglich geworden (vgl. BVerwGE 59, 38 [45]; vgl. auch § 38 Abs. 3 VwVfG und § 38 Abs. 3 HVwVfG).
  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Die Nebentätigkeitsgenehmigung vom 8. Dezember 1965/29. August 1972, die der selbständigen Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegt (BVerwGE 5, 275;Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 1.78 - ständige Rechtsprechung), ist dem Kläger durch Verwaltungsakt erteilt worden.
  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 1.78

    Anspruch auf frühere Beförderung zum Technischen Bundesbahnoberinspektor

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79
    Die Nebentätigkeitsgenehmigung vom 8. Dezember 1965/29. August 1972, die der selbständigen Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegt (BVerwGE 5, 275;Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 1.78 - ständige Rechtsprechung), ist dem Kläger durch Verwaltungsakt erteilt worden.
  • VGH Hessen, 11.02.2004 - 1 UE 375/03

    Nebentätigkeit, Nutzungsentgelt, Privatliquidation, Vorteilsausgleich

    Letztere beruht auf der Arbeitsteilung im modernen Krankenhausbetrieb, von der der leitende Arzt insbesondere auch dann profitiert, wenn er Wahlpatienten allein behandelt und dafür an anderer Stelle durch die nachgeordneten Ärzte entlastet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 1980 - 2 C 7.79 - ZBR 1982, 379 = Buchholz 237.5 § 79 HBG Nr. 2 sowie vom 29. August 1996 - 2 C 16.95 - BVerwGE 102, 29 = ZBR 1997, 20).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 2 B 119.81

    Einräumung des Eigenliquidationsrechts eines beamteten Arztes - Genehmigung zur

    In seinem nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1979 (BVerfGE 52, 303 ff.) ergangenen Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 7.79 - (Buchholz 237.5 § 79 HessBG Nr. 2) hat der Senat ausdrücklich offengelassen, ob - nach den im Lande Hessen geltenden Bestimmungen - eine Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit mit Eigenliquidationsrecht nur durch Verwaltungsakt, nicht aber (auch) durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt werden kann (vgl. BVerfGE 52, 303 [335]).
  • BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82

    Öffentlich-rechtliche Vertragspartei eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als

    Vertragspartei des vom Berufungsgericht angenommenen öffentlich-rechtlichen Vertrages (vgl. in diesem Zusammenhang auch das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 7.79 - [Buchholz 237.5 § 79 HessBG Nr. 2]) ist die Stadtgemeinde Bremen, während die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Bremische Nebentätigkeitsverordnung - BremNVO -) vom 4. Dezember 1978 (Brem. GBl. S. 241; Bremische Nebentätigkeitsverordnung in der Fassung vom 12. April 1979 - Brem. GBl. S. 197) vom Land Bremen erlassen worden ist.
  • OVG Bremen, 29.06.1982 - 2 BA 84/80

    Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Krankenhauseinrichtungen

    Sie umfaßt damit notwendig auch alle Tätigkeiten, zu denen die Chefärzte bisher nach Maßgabe der "Grundsätze" befugt waren und für die ihnen nach Maßgabe der "Grundsätze" Liquidationsrechte eingeräumt waren (ebenso zu § 17 Abs. 1 Hessisches Krankenhausgesetz: BVerwG, Beschl. v. 23. Oktober 1980 - 2 C 7.79 - Buchholz 237.5 § 79 HessBG Nr. 2 S. 4 unten/5 oben).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht